Skip to main content

Sinn Tel.: 06449 7191930
Bornheim Tel.: 02222 9611085
E-Mail: info@familienkanzlei-scholz.de

Familienkanzlei Scholz: Familienrecht

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Ehegatten unter anderem ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Es können vorsorgliche Regelungen für den Fall getroffen werden, dass die Ehe scheitert. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner an einem Unternehmen beteiligt ist.

Ein Ehevertrag kann auch zwischen Personen geschlossen werden, die noch nicht miteinander verheiratet sind. In diesem Fall tritt die Rechtswirkung des Vertrags erst mit der Heirat ein.

Möglich ist auch der Abschluss einer Trennungsvereinbarung, mit der Vereinbarungen für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung der Ehegatten geschlossen werden können. In einer Trennungsvereinbarung kann zum Beispiel der Kindes- und Trennungsunterhalt oder die Nutzung der ehelichen Wohnung geregelt werden.

Mit einer Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich die Folgen einer Scheidung regeln. Möglich sind zum Beispiel vertragliche Regelungen über den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinnausgleich.

Da die ehevertraglichen Regelungen weit reichende Folgen haben und meist besondere Formvorschriften gelten, ist eine anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss sinnvoll.