Stirbt eine Person, so geht ihr Vermögen (Erbschaft) auf die Erben über. Die Erben können die Erbschaft ausschlagen. Dies kann z. B. sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Für die Ausschlagung ist im Gesetz eine Frist vorgesehen. Diese beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Wenn Sie eine Erbschaft innerhalb der Frist nicht ausschlagen, gilt die Erbschaft als angenommen. Damit werden Sie automatisch Erbe, mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten. Dies kann weit reichende finanzielle Folgen haben. Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten.