Ab dem 01.01.2018 ändert sich die Höhe des Unterhalts für minderjährige Kinder. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfssätze für volljährige Kinder bleiben unverändert.
Neu ist, dass die Einkommensgruppen angehoben wurden. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil war bisher bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.500,00 € verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ab dem 01.01.2018 gilt diese 1. Einkommensgruppe bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 €.
Auch die weiteren Einkommensgruppen wurden entsprechend geändert. Dies hat zur Folge, dass manche Unterhaltspflichtige in niedrigere Einkommensgruppen mit einem geringeren Zahlbetrag eingestuft werden als bisher.